Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – “Casa El Faro – Calle del Sol, Para Ti 8“ und „Casita El Faro – Calle del Sol, Para Ti 7a“
Vermieter:
Nadine Riedesel Freifrau zu Eisenbach
Christian Schneider
Alte Ziegelei 9
65812 Bad Soden
1. Anreise / Abreise
An- und Abreisezeiten sind dem Vermieter rechtzeitig mitzuteilen.
Der Vermieter teilt dies dem Hausverwalter für eine Schlüsselübergabe mit.
Sollte das Ferienhaus im Anschluss vermietet sein, gilt eine Abreise bis spätestens 09.30 Uhr.
Dies wird Ihnen spätestens zu Beginn Ihrer Reise mitgeteilt.
Eine Überziehung der vereinbarten Abreisezeit von mehr als 2 Stunden hat die Berechnung einer weiteren Übernachtung zur Folge.
Sollte der Mieter am Anreisetag nicht erscheinen, gilt der Vertrag nach einer
Frist von 48 Stunden ohne Benachrichtigung an den Vermieter als gekündigt.
Der Vermieter oder dessen Vertreter kann dann über das Objekt frei verfügen.
Eine (anteilige) Rückzahlung der Miete aufgrund verfrühter Abreise erfolgt grundsätzlich nicht.
2. Sonderwünsche und Nebenabreden
Sonderwünsche und Nebenabreden sind grundsätzlich möglich. Sie bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Vermieter.
3. Bezahlung
Der Mietvertrag erhält mit Eingang der Anzahlung auf das Konto des Vermieters seine Gültigkeit. Die Anzahlung in Höhe von 25% des Mietbetrages ist innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt der Buchungsunterlagen zur Zahlung fällig. Nach der erfolgten Anzahlung wird 30 Tage vor Reiseantritt die Zahlung des Restbetrages fällig. Werden die Zahlungsfristen nicht eingehalten, so kann der Vermieter vom Vertrag zurücktreten.
Die Nichtzahlung gilt als Rücktritt und berechtigt zur Neuvermietung.
Nebenkosten für Wasser, Strom und Abfall werden nicht erhoben.
Das Laden von E-Autos am Stromnetz des Ferienhauses ist strikt untersagt. Die Querschnitte der Leitungen sind nicht dafür ausgelegt.
4. Rücktritt
Sie können jederzeit vom Vertrag zurücktreten.
Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Im Falle des Rücktritts sind Sie zum Ersatz des uns
entstandenen Schadens verpflichtet:
Bei einem Rücktritt weniger als acht Tage vor Mietbeginn ist der volle Mietpreis zu zahlen.
Es zählt jeweils das Empfangsdatum Ihrer Rücktrittsnachricht. Bereits eingezahlte Beträge werden verrechnet.
Eine Ersatzperson, die zu genannten Bedingungen in Ihren Vertrag eintritt, kann von Ihnen oder dem Vermieter gestellt werden. Eine schriftliche Benachrichtigung seitens einer Ersatzperson des Mieters genügt, muss jedoch seitens des Vermieters bestätigt werden.
5. Pflichten des Mieters
Der Mieter verpflichtet sich, die gemieteten Sachen (Ferienhaus, Inventar und Außenanlagen) pfleglich zu behandeln. Wenn während des Mietverhältnisses Schäden am Ferienhaus und / oder dessen Inventar auftreten, ist der Mieter verpflichtet, dies unverzüglich bei der Hausverwaltung anzuzeigen. Bereits bei der Ankunft festgestellte Mängel und Schäden müssen sofort bei der Hausverwaltung gemeldet werden, ansonsten haftet der Mieter für diese Schäden. Zur Beseitigung von Schäden und Mängeln ist eine angemessene Frist einzuräumen. Ansprüche aus Beanstandungen, die nicht unverzüglich vor Ort gemeldet werden, sind ausgeschlossen. Reklamationen, die erst am Ende des Aufenthaltes bzw. nach Verlassen des Ferienhauses bei dem Vermieter eingehen, sind ebenfalls vom Schadenersatz ausgeschlossen.
Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Mieter verpflichtet, alles im Rahmen seiner gesetzlichen Verpflichtung Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstandenen Schaden gering zu halten. Am Abreisetag sind vom Mieter persönliche Gegenstände zu entfernen, der Hausmüll ist in die vorgesehenen Behälter zu entsorgen, Geschirr ist sauber und abgewaschen in den Küchenschränken zu lagern.
6. Datenschutz
Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des mit ihm abgeschlossenen Vertrages notwendige Daten über seine Person gespeichert, geändert und / oder gelöscht werden. Alle persönlichen Daten werden absolut vertraulich behandelt.
7. Haftung
Die Ausschreibung wurde nach bestem Wissen erstellt. Für eine Beeinflussung des Mietobjektes durch höhere Gewalt, durch landesübliche Strom- und Wasserausfälle und Unwetter wird nicht gehaftet. Ebenso wird nicht gehaftet bei Eintritt unvorhersehbarer oder unvermeidbarer Umstände wie z.B. behördlicher Anordnung, plötzlicher Baustelle oder für Störungen durch naturbedingte und örtliche Begebenheiten.
Die An- und Abreise des Mieters erfolgt in eigener Verantwortung und Haftung.
Der Vermieter haftet nicht für persönliche Gegenstände bei Diebstahl oder Feuer.
Für mutwillige Zerstörungen bzw. Schäden haftet der Mieter in vollem Umfang.
Betreffend „Casa El Faro“: Eine Haftung des Vermieters für die Benutzung des Pools ist ausgeschlossen.
Die Benutzung des Pools und gesamten Poolbereichs erfolgt daher auf eigene Verantwortung, es ist kein Bademeister vor Ort! Der Mieter verpflichtet sich, jegliche Vorsorge zum sicheren Gebrauch des Pools/Poolbereichs für ihn, seine Familie und die weiteren Gäste zu treffen, besonders auch für Kinder. Kinder dürfen sich im Poolbereich nur unter Aufsicht eines erwachsenen Schwimmers aufhalten. Geeignete und nötige Schwimmhilfen für Nichtschwimmer oder Schwimmlerner sind entsprechend zu tragen, ebenfalls nur unter Aufsicht von erwachsenen Schwimmern! Der Mieter verpflichtet sich, die Gesamtverantwortung für sich, seine Familie und Gäste zu übernehmen, andernfalls ist es ihm untersagt, den Pool und Poolbereich zu nutzen.
8. Schlussbestimmungen
Die Fotos des Hauses und der Text auf der Webseite, im Mailverkehr etc. dienen der realistischen Beschreibung. Die 100-prozentige Übereinstimmung mit dem Mietobjekt kann nicht gewährleistet werden. Der Vermieter behält sich Änderungen der Ausstattung (z. B. Möbel) vor, sofern sie gleichwertig sind.
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen und rechtlichem Willen der Vertragsparteien am nahesten kommt.
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Wohnort des Vermieters.